Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8534
BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23 (https://dejure.org/2024,8534)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2024 - 5 StR 444/23 (https://dejure.org/2024,8534)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2024 - 5 StR 444/23 (https://dejure.org/2024,8534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,8534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § ... 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3 WaffG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 301 StPO

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Der Verzicht auf Gegenstände, die der Angeklagte ohnehin nicht behalten darf - wie hier die verbotene Waffe (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG) und die Betäubungsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340) -, rechtfertigt eine Strafmilderung nicht.

    Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 28; vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340).

  • BGH, 19.05.2022 - 1 StR 83/22

    Amphetamin ist keine harte Droge

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Zudem erweist sich die Einordnung des Amphetamins als "weiche Droge" und die darauf fußende strafmildernde Berücksichtigung dieses Umstandes als rechtsfehlerhaft, da Amphetamin ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22; vom 19. Mai 2022 - 1 StR 83/22 mwN).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Die Revision der Staatsanwaltschaft ist - entgegen des umfassenden, auf Aufhebung des Urteils samt den zugrundeliegenden Feststellungen gerichteten Antrags - ausweislich ihrer Begründung wirksam auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2022 - 5 StR 313/21, NStZ-RR 2022, 201).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Zudem erweist sich die Einordnung des Amphetamins als "weiche Droge" und die darauf fußende strafmildernde Berücksichtigung dieses Umstandes als rechtsfehlerhaft, da Amphetamin ein Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 3 StR 193/22; vom 19. Mai 2022 - 1 StR 83/22 mwN).
  • BGH, 24.06.2021 - 5 StR 545/20

    Strafzumessung als Aufgabe des Tatgerichts (revisionsgerichtliche Überprüfung;

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Die Strafzumessung weist - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. April 2021 - 5 StR 545/20 mwN) - durchgreifende Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten auf.
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    Der - auch erstmalige - Vollzug von Untersuchungshaft ist für sich genommen für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil diese nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22 Rn. 28; vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 232/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Auszug aus BGH, 10.04.2024 - 5 StR 444/23
    a) Das Landgericht hat bei der Strafrahmenwahl schon übersehen, dass auch § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Sperrwirkung entfalten könnte (BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 1 StR 232/22 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht